Vereins-Shuttle

Es gibt keinen vereinseigenen Shuttle-Service. Die Trainingsstrecke des Vereins ist kein kommerzieller Bikepark, sondern unser Trainingsgelände - wie z.b. ein Fußballplatz.

Weitere Details zum Vereins-Shuttle entnimmst Du bitte folgendem FAQ:

  1. Was ist das Vereins-Shuttle?
    Der Verein besitzt einen Anhänger (Bike-Trailer für bis zu 8 Bikes) und eine Stadt-Mobil Karte (für den Entleih eines Kleinbusses). Das Gespann aus Kleinbus und Anhänger darf mit einem Führerschein der Klase B gefahren werden und ermöglicht das Shuttlen auf unseren Strecken am Königstuhl.

  2. Wann fährt das Vereins-Shuttle?
    Das Vereins-Shuttle fährt nur dann, wenn Vereinsmitglieder die Organisation hauptverantwortlich übernehmen. „Offizielle“ bzw. zentral organisierte Shuttle-Termine finden (außerhalb der Events) nicht statt.

  3. Wer kann das Shuttle organisieren?
    Das Shuttle kann von jedem vollwertigen Vereinsmitglied beim Vorstand via Mail angefragt werden. Eine private Nutzung für Freunde außerhalb des Vereins nicht erlaubt. Zur Organisation können die Whats-App-Gruppen genutzt werden.

  4. Wie läuft der Shuttle-Entleih ab?
    Mindestens eine Person muss den Kleinbus und den Anhänger verlässlich holen und wieder zurückbringen. Mit dem Shuttle-Entleih erwächst ebenfalls die Verantwortung, zunächst die Stadt-Mobil Karte (für den Kleinbus) und den Garagenschlüssel (für den Anhänger) abzuholen und zurückzubringen. Der Entleih ist mindestens 14 Tage im Voraus anzufragen. Der Stadt-Mobil Entleih ist selbst zu organisieren und abhängig von der Verfügbarkeit.

  5. Wer kann an einer Shuttle-Aktion teilnehmen?
    An einem Shuttle-Tag dürfen nur Vereinsmitglieder teilnehmen, die die entsprechende Sicherheitsausrüstung mitbringen. E-Bikes sind wegen des Gewichts nicht erlaubt. Die Teilnehmerzahl von 20 Personen muss erreicht werden.

  6. Was kostet das Shuttle?
    Es wird ein Eigenbeitrag von 5€ p.P. erhoben, um das Shuttlen kostenneutral für den Verein zu halten. Dieser Eigenbeitrag muss durch den hauptverantwortlichen Entleiher beim Vorstand via Paypal eingezahlt werden. Bargeld kann nicht angenommen werden.

  7. Wer haftet bei Schäden am Fahrzeug und/oder Hänger?
    Der/die Hauptverantwortliche muss für etwaige Schäden am Bike-Trailer beziehungsweise am Kleinbus aufkommen (hier greift i.d.R. auch die persönliche Haftpflichtversicherung, sofern sie Mietfahrzeuge umfasst).